Principle 5 Technologieneutralität und Datenportabilität
Empfehlungen
Bürgern und Unternehmen und anderen Verwaltungseinrichtungen sollten keine technischen Lösungen aufgezwungen werden, die eine bestimmte Technik vorschreiben oder in keinem Verhältnis zu ihren tatsächlichen Bedürfnissen stehen.
Sorge für die Datenportabilität, insbesondere damit Daten sich mühelos zwischen Systemen und Anwendungen, auf denen die Einführung und Weiterentwicklung europäischer öffentlicher Dienste beruht, ohne ungerechtfertigte Einschränkungen übertragen lassen, insoweit dies rechtlich zulässig ist.