Empfehlungen

Das Europäische Interoperabilitätsrahmenwerk (EIF) ist eine Reihe von Empfehlungen für nationale Regierungen, die darauf abzielen, digitale öffentliche Dienste innerhalb der EU interoperabel zu machen - und zu erhalten.

Die 47 Empfehlungen werden auch im Rahmen des belgischen Interoperabilitätsrahmens als wertvolle Grundlage für die Definition von Architektur, Anwendungen und Lösungen für den Datenaustausch und die Interoperabilität innerhalb und zwischen der föderalen Regierung und den Gemeinschaften und Regionen gebilligt.

Sicherstellen, dass nationale Interoperabilitätsrahmen und strategien an den EIF angeglichen sind, und diese im erforderlichen Umfang auf den Kontext und die spezifischen Bedürfnisse des betreffenden Mitgliedstaates hin zuschneiden und erweitern.

Veröffentlichen der in eigenem Besitz befindlichen Daten als offene Daten, sofern diese nicht gewissen Beschränkungen unterliegen.

Sorge für gleiche Wettbewerbsbedingungen für quelloffene Software und Nachweis einer aktiven und fairen Erwägung einer Nutzung quelloffener Software unter Berücksichtigung der Gesamtbetriebskosten der Lösung.

Bevorzugen offener Spezifikationen bei angemessener Berücksichtigung der Erfüllung der funktionalen Anforderungen, der Ausgereiftheit, der Marktunterstützung und der Innovation.

Sorge für interne Sichtbarkeit und Bereitstellung externer Schnittstellen für europäische öffentliche Dienste.

Mit- und Weiterverwenden bestehender Lösungen sowie Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer Lösungen bei der Einführung europäischer öffentlicher Dienste.

Mit- und Weiterverwenden von Informationen und Daten bei der Einführung europäischer öffentlicher Dienste, insoweit diese nicht bestimmten datenschutzrechtlichen oder vertraulichkeitsbezogenen Beschränkungen unterliegen.

Bürgern und Unternehmen und anderen Verwaltungseinrichtungen sollten keine technischen Lösungen aufgezwungen werden, die eine bestimmte Technik vorschreiben oder in keinem Verhältnis zu ihren tatsächlichen Bedürfnissen stehen.

Sorge für die Datenportabilität, insbesondere damit Daten sich mühelos zwischen Systemen und Anwendungen, auf denen die Einführung und Weiterentwicklung europäischer öffentlicher Dienste beruht, ohne ungerechtfertigte Einschränkungen übertragen lassen, insoweit dies rechtlich zulässig ist.

Nutzen mehrerer Kanäle zur Bereitstellung europäischer öffentlicher Dienste, damit die Nutzer den Kanal auswählen können, der ihren Bedürfnissen am besten gerecht wird.

Bereitstellen einer zentralen Anlaufstelle, um sowohl die interne Komplexität der Verwaltung zu kaschieren als auch den Zugang der Nutzer zu europäischen öffentlichen Diensten zu erleichtern.

Einrichten von Mechanismen, welche die Nutzer in die Analyse, die Gestaltung, die Evaluierung und die Weiterentwicklung europäischer öffentlicher Dienste einbinden.

Soweit nach geltender Rechtslage möglich, sollten von den Nutzern europäischer öffentlicher Dienste lediglich die zwingend benötigten Angaben und diese nur einmal verlangt werden.

Sorge dafür, dass alle europäischen öffentlichen Dienste allen Bürgern zur Verfügung stehen, auch solchen mit Behinderungen, älteren Menschen und sonstigen benachteiligten Gruppen.

Festlegen eines gemeinsamen Rahmens für Sicherheit und Datenschutz und Festlegen von Verfahren, nach denen öffentliche Dienste einen gesicherten und vertrauenswürdigen Datenaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen und bei Interaktionen mit Bürgern und Unternehmen gewährleisten.

Verwenden von Informationssystemen und technischen Architekturen, die Mehrsprachigkeit beim Aufbau europäischer öffentlicher Dienste zulassen. Entscheiden über den Grad an Unterstützung von Mehrsprachigkeit auf Grundlage der Bedürfnisse der voraussichtlichen Nutzer.

Vereinfachen von Prozessen und Nutzen digitaler Kanäle für die Bereitstellung europäischer öffentlicher Dienste im gebotenen Umfang, um unverzüglich und in hochwertiger Form auf Anfragen von Nutzern zu reagieren und den Verwaltungsaufwand für die öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen und Bürger zu vermindern.

Formulieren einer langfristigen Bewahrungspolitik für Informationen in Bezug auf europäische öffentliche Dienste und insbesondere für Informationen, die grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

Bewerten der Effektivität und Effizienz unterschiedlicher Interoperabilitätslösungen und technischer Optionen unter Berücksichtigung der Nutzerbedürfnisse, der Verhältnismäßigkeit und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses.

Sorge für eine verwaltungsebenen- und sektorübergreifende ganzheitliche Governance von Interoperabilitätsmaßnahmen.

Einrichten von Prozessen für die Auswahl der maßgeblichen Normen und Spezifikationen, ihre Bewertung, die Überwachung ihrer Umsetzung, die Kontrolle der Einhaltung und die Überprüfung ihrer Interoperabilität.

Anwenden eines strukturierten, transparenten, objektiven und gemeinsamen Konzepts zur Bewertung und Auswahl von Normen und Spezifikationen. Berücksichtigen maßgeblicher EU-Empfehlungen und Bemühen um eine grenzübergreifende Kohärenz des Konzepts.

Heranziehen der maßgeblichen Kataloge für Normen, Spezifikationen und Leitlinien auf einzelstaatlicher und auf EU-Ebene im Einklang mit dem NIF und den betreffenden DIF bei der Beschaffung und Entwicklung von IKT-Lösungen.

Aktive Beteiligung an für Ihre Bedürfnisse relevanten Normungsarbeiten um sicherzustellen, dass Ihre Anforderungen erfüllt werden.

Sorge für dauerhafte Interoperabilität und Koordinierung beim Betrieb und bei der Erbringung integrierter öffentlicher Dienste durch die Einrichtung der erforderlichen Governance-Struktur.

Schließen von Vereinbarungen auf allen Ebenen, ergänzt durch betriebliche Vereinbarungen und Verfahren für das Änderungsmanagement.

Bemühen darum, bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zur Schaffung eines europäischen öffentlichen Dienstes diese mit der maßgeblichen Gesetzgebung in Einklang zu bringen, Durchführung eines 'digitalen Checks' und Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen.

Dokumentieren der Geschäftsprozesse unter Verwendung allseits anerkannter Modellierungstechniken und Herstellen von Einvernehmen darüber, wie diese Prozesse zur Bereitstellung eines europäischen öffentlichen Dienstes aneinander angeglichen werden sollten.

Klären und Formalisieren der organisatorischen Beziehungen für die Einrichtung und den Betrieb europäischer öffentlicher Dienste.

Betrachten von Daten und Informationen als ein öffentliches Gut, das in angemessener Weise erzeugt, erhoben, verwaltet, gemeinsam genutzt, geschützt und bewahrt werden sollte.

Erarbeiten einer Informationsmanagementstrategie auf höchstmöglicher Ebene zur Vermeidung von Fragmentierung und Doppelarbeit. Dem Management von Metadaten, Masterdaten und Referenzdaten sollte Vorrang eingeräumt werden.

Unterstützen des Aufbaus sektorspezifischer und sektorübergreifender Gemeinschaften, deren Ziel darin besteht, Spezifikationen für offene Informationen zu schaffen, und Ermuntern der betreffenden Gemeinschaften zur Weitergabe ihrer Ergebnisse auf nationalen und europäischen Plattformen.

Verwenden offener Spezifikationen, soweit solche zur Verfügung stehen, um bei der Einrichtung europäischer öffentlicher Dienste für technische Interoperabilität zu sorgen.

Verwenden des konzeptionellen Modells für europäische öffentliche Dienste zur Gestaltung neuer Dienste oder zur Umgestaltung bestehender und nach Möglichkeit Weiterverwendung bestehender Dienste- und Datenkomponenten.

Entscheiden über ein gemeinsames System für den Verbund lose miteinander gekoppelter Dienstekomponenten und Einrichtungen und Pflegen der erforderlichen Infrastrukturen zur Schaffung und Weiterführung europäischer öffentlicher Dienste.

Entwickeln einer gemeinsamen Infrastruktur aus weiterverwendbaren Diensten und Informationsquellen, die von allen öffentlichen Verwaltungen genutzt werden können.

Zugänglichmachen von authentischen Informationsquellen bei gleichzeitiger Einrichtung von Zugangs- und Kontrollmechanismen zur Gewährleistung von Sicherheit und Datenschutz im Einklang mit der maßgeblichen Rechtsetzung.

Entwickeln von Schnittstellen zu Basisregistern und authentischen Informationsquellen, Veröffentlichen der semantischen und technischen Mittel und der Dokumentation, die von anderen benötigt wird, um eine Verbindung herzustellen und die zur Verfügung stehenden Informationen weiterzuverwenden.

Abgleich jedes Basisregisters mit geeigneten Metadaten einschließlich der Beschreibung von deren Inhalt, der Sicherung der Qualität des angebotenen Dienstes, der Klärung der Zuständigkeiten für den jeweiligen Dienst, der Art der darin gespeicherten Masterdaten, der Zugangsbedingungen und der maßgeblichen Lizenzen, der Terminologie...

Erstellen und Befolgen eines Datenqualitätssicherungsplans für Basisregister und damit in Zusammenhang stehende Masterdaten.

Ausarbeiten von Verfahren und Prozessen zur Integration der Zugänglichmachung von Daten in Ihren üblichen Geschäftsprozessen, Arbeitsabläufen und bei der Entwicklung neuer Informationssysteme.

Veröffentlichen offener Daten in maschinenlesbaren, nichtproprietären Formaten. Sorge dafür, dass offene Daten von hochwertigen, maschinenlesbaren Metadaten in nichtproprietären Formaten begleitet werden, einschließlich einer Beschreibung ihres Inhalts und der Lizenzbestimmungen, nach denen diese zur Verfügung gestellt werden.

Deutliche Kommunikation des Rechts, auf offene Daten zuzugreifen und diese weiterzuverwenden. Die gesetzlichen Regelungen zur Ermöglichung des Zugangs und der Weiterverwendung wie z. B. Lizenzen sind weitestmöglich zu standardisieren.

Schaffen von Katalogen öffentlicher Dienste, öffentlicher Daten und von Interoperabilitätslösungen sowie Verwendung gängiger Modelle zu deren Beschreibung.

Verwenden externer Informationsquellen und Dienste bei der Entwicklung europäischer öffentlicher Dienste dort, wo dies sinnvoll und machbar ist.

Berücksichtigen der spezifischen Anforderungen in puncto Sicherheit und Schutz der Privatsphäre und Festlegen von Maßnahmen für die Bereitstellung jedes öffentlichen Dienstes nach den Vorgaben von Risikomanagementplänen.

Nutzen von Vertrauensdiensten nach der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste als Mechanismen zur Gewährleitung eines gesicherten und geschützten Datenaustauschs bei öffentlichen Diensten.