Empfehlung 13: Once-only-Prinzip
Soweit nach geltender Rechtslage möglich, sollten von den Nutzern europäischer öffentlicher Dienste lediglich die zwingend benötigten Angaben und diese nur einmal verlangt werden.
Soweit nach geltender Rechtslage möglich, sollten von den Nutzern europäischer öffentlicher Dienste lediglich die zwingend benötigten Angaben und diese nur einmal verlangt werden.