Empfehlung 46: Risikomanagement
Berücksichtigen der spezifischen Anforderungen in puncto Sicherheit und Schutz der Privatsphäre und Festlegen von Maßnahmen für die Bereitstellung jedes öffentlichen Dienstes nach den Vorgaben von Risikomanagementplänen.
Legislation and agreements
Ausschuss für Informationssicherheit
Gesetz zur Einsetzung des Ausschusses für Informationssicherheit und zur Änderung verschiedener Rechtsakte zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
Aktivitäten
Ausschuss für Informationssicherheit
Mit dem Gesetz vom 5. September 2018 wurde der Ausschuss für Informationssicherheit eingerichtet.
Es besteht aus zwei Kammern: der Kammer für soziale Sicherheit und Gesundheit, die beim KSZ und der eHealth-Plattform angesiedelt ist, und der Kammer des Bundes, die beim FÖD BOSA angesiedelt ist. Sie hat spezifische Aufgaben im Bereich der Informationssicherheit.