Interoperable Europe Act

Die Verordnung für ein interoperables Europa, besser bekannt als „Interoperable Europe Act“ (IEA), ist eine Gesetzesinitiative der Europäischen Union, die den grenzüberschreitenden Datenverkehr erleichtern soll. Sie betrifft den Datenfluss aller öffentlichen Stellen auf nationaler und EU-Ebene, die Online-Dienste mit grenzüberschreitender Dimension anbieten. Eine verbesserte Interoperabilität macht digitale öffentliche Dienste effizienter und verringert den Verwaltungsaufwand für Bürger, Unternehmen und öffentliche Stellen in der Europäischen Union.

Grenzüberschreitender Datenaustausch

Transeuropäische digitale öffentliche Dienste können den grenzüberschreitenden Datenaustausch nutzen, um die gegenseitige Anerkennung u. a. von akademischen und beruflichen Qualifikationen sowie von Fahrzeugdaten zu ermöglichen. Da die Verfügbarkeit und der Austausch von Daten die Grundlage für (digitale) Dienste bilden, wird ihr besserer Austausch auch die Dienste selbst verbessern.

Klarer Rechtsrahmen ersetzt informelle Vereinbarungen

Bis jetzt war der Datenaustausch zwischen den europäischen Mitgliedstaaten eher informell. Mit der Verordnung „Interoperables Europa“ wird ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen. Im Zusammenhang mit der Verordnung werden auch gemeinsame Interoperabilitätslösungen entwickelt, die auf allen Verwaltungsebenen wiederverwendet werden können. Darüber hinaus bietet das Portal Interoperable Europe einen einzigartigen Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der Interoperabilität. Dort finden Sie auch Interoperabilitätslösungen, die wiederverwendet werden können.

Interoperabilitätsbewertungen

Organisatorische, semantische und technische Hindernisse für die grenzüberschreitende Interoperabilität werden durch eine Interoperabilitätsbewertung ermittelt.

Ab dem 12. Januar 2025 müssen Verwaltungen, die grenzüberschreitende Online-Dienste anbieten und neue oder wesentlich geänderte verbindliche Anforderungen festlegen wollen, eine Interoperabilitätsbewertung durchführen.

Zu den verbindlichen Anforderungen gehören alle Verpflichtungen, Verbote, Bedingungen, Kriterien oder Einschränkungen rechtlicher, organisatorischer, semantischer oder technischer Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Verträgen, Ausschreibungen oder anderen offiziellen Dokumenten enthalten sind.

Beirat für ein interoperables Europa (IEB)

Es wird auch ein neues Interoperable Europe Board eingerichtet, das zusammen mit der Europäischen Kommission die weitere Entwicklung der grenzüberschreitenden Interoperabilität in der Europäischen Union vorantreiben wird.

Der FÖD BOSA fungiert als nationale Kontaktstelle für das Gesetz über das interoperable Europa und hat auch einen Sitz im Rat für das interoperable Europa.

Zusätzliche Informationen